AGB

Allgemeiner Hinweis und Pflichtinformationen

Lieber Reisegast,


bitte lesen Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehr sorgfältig durch und melden Sie sich bei uns, sofern Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Passagen daraus nicht verstehen sollten. Mit der Buchung einer unserer Gruppenreisen erkennen Sie diese vor der Buchung der Reise von uns erhaltenen Geschäftsbedingungen an.

 


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für die Anmeldung des Kunden zu einer von der Höffmann Reisen GmbH, Höffmann Touristik GmbH, Höffmann Fernreisen GmbH, Reisebüro Höffmann GmbH, Höffmann Touristik Oldenburg GmbH oder Höffmnn Kreuzfahren GmbH ("Reiseveranstalter") angebotenen Gruppenreise, die Durchführung dieser Gruppenreise durch den Reiseveranstalter und das gesamte Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter in Bezug auf die betreffende Gruppenreise.

1.1 Reiseveranstalter ist die

Höffmann Reisen GmbH,
Kamps Rieden 3,
49377 Vechta,
Telefon: 0 44 41 / 89 200
Fax: 0 44 41 / 8 34 09

oder

Höffmann Touristik GmbH
Kamps Rieden 3 - 7,
49377 Vechta,
Telefon: 0 44 41 / 89 20 50
Fax: 0 44 41 / 89 20 87

oder

Höffmann Fernreisen GmbH,
Kamps Rieden 3-7,
49377 Vechta,
Telefon: 0 44 41 / 89 200
Fax: 0 44 41 / 8 34 09.

oder

Reisebüro Höffmann GmbH
Große Straße 30,
49377 Vechta,
Telefon: 0 44 41 / 89 20 30
Fax: 0 44 41 / 89 20 86

oder

Höffmann Touristik Oldenburg GmbH
Gerhard-Stalling-Straße 1,
26135 Oldenburg,
Telefon: 0 441 / 2057110
Fax: 0 441 / 205711 299

oder

Höffmann Kreuzfahren GmbH
Kamps Rieden 3-7,
49377 Vechta
Telefon: 0 44 41 / 89 20 50
Fax: 0 44 41 / 89 20 87


1.2 Kunde im Sinne dieser AGB ist der Reisende. Soweit als Vertragspartner des Reiseveranstalters der gesetzliche Vertreter des Reisenden angesehen wird, bezieht sich der Begriff „Kunde" unbeschadet der Rechte und Pflichten des gesetzlichen Vertreters auch auf den Vertretenen, soweit diese AGB sich auf Verhaltenspflichten des Vertretenen beziehen.

 


2. Abschluss des Reisevertrages


2.1 Die Anmeldung des Kunden zu einer Reise ("Buchung") ist das verbindliche Vertragsangebot. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder den Sorgeberechtigten zu unterschreiben. Der Reisevertrag kommt erst mit der schriftlichen Reisebestätigung des Reiseveranstalters gegenüber dem Kunden zustande, die dieser innerhalb von 14 Tagen an den Kunden versendet oder diesem nach Absprache innerhalb dieser Zeit anderweitig zukommen lässt.

2.2 Sofern der Anmeldende weitere Teilnehmer, für deren vertragliche Verpflichtungen er einsteht wie für seine eigenen Verpflichten, für die Reise anmeldet, gilt die Buchung der Reise insoweit auch für diese weiteren Teilnehmer, soweit der Anmeldende ausdrücklich erklärt hat, eine gesonderte Verpflichtung für die Vertragspflichten der weiteren Teilnehmer zu übernehmen.

2.3 Bei Auslandsreisen Minderjähriger wird die vertretungsberechtigte Person bei Buchung direkt darüber informiert, wie eine unmittelbare Kontaktaufnahme zu dem Kind oder dem an dessen Aufenthaltsort Verantwortlichen hergestellt werden kann. Über etwaige Änderungen dieser Angaben wird die vertretungsberechtigte Person umgehend informiert.

2.4 Vermittelt der Reiseveranstalter lediglich Einzelleistungen Dritter, gelten für die Vermittlungsleistungen die AGB des jeweiligen Drittanbieters.

 


3. Leistungen


3.1 Die Leistungen des Reiseveranstalters ergeben sich aus dessen sich auf die betreffende Reise beziehenden aktuellen Leistungsbeschreibungen in Reiseprospekten, Flyern, dessen Internetseiten u. a. Medien.

3.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, die eigenen Leistungen hinsichtlich einzelner Teilleistungen zu ändern, soweit die Änderung keine erhebliche Abweichung von der Leistungsbeschreibung darstellt und sie dem Kunden zumutbar ist. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich zu informieren, sobald er vom Änderungsgrund Kenntnis erlangt. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen sind nur bis zum 21. Tag vor der Abreise möglich.

3.3 Bei Reisen, deren Leistung eine Betreuung der Kunden beinhaltet und an der überwiegend Minderjährige teilnehmen, behält sich der Reiseveranstalter vor, ausgeschriebene Programmpunkte auch nach Reiseantritt zu ändern oder ganz oder teilweise zu streichen, soweit mangelnde Disziplin und Ordnung oder Gefahren für Leib und Leben deren Durchführung als unverantwortlich erscheinen lassen.

3.4 Gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14. Dezember 2005, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei Buchung über die Identität des Luftfahrtunternehmens, das einen Flug zu oder von einem EU-Flughafen oder als Teil einer Reise mit Beginn oder Ende in der EU tatsächlich ausführt, in Kenntnis zu setzen. Wechselt das Luftfahrtunternehmen, wird der Reiseveranstalter den Kunden über die Identität des neuen Unternehmens so früh wie möglich unterrichten.

Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen ("gemeinschaftliche Liste") finden Sie unter http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm. Sie können diese auch bei dem Reiseveranstalter anfordern.

 


4. Zahlungen

4.1 Der Reiseveranstalter hat zur Absicherung der geleisteten Zahlungen des Kunden eine Insolvenzversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG (Deutschland) abgeschlossen. Der Sicherungsschein wird dem Kunden mit Bestätigung der Reise durch den Reiseveranstalter übergeben.


4.2 Für die Erbringung der Reiseleistung erhält der Reiseveranstalter den Reisepreis, dessen Höhe sich aus dem die Reise beschreibenden aktuellen Prospekt ergibt.

4.3 Nach Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung wird die Anzahlung fällig. Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung und des Sicherungsscheins die seitens des Kunden zu leistende Anzahlung auf den Reisepreis fällig. Die Anzahlung beträgt nicht mehr als 20% des Reisepreises. Die jeweilige Höhe der Anzahlung teilt der Reiseveranstalter dem Kunden bei Vertragsabschluss mit.

4.4 Der gesamte Reisepreis ist von dem Kunden bis 28 Tage vor Reiseantritt zu zahlen, wenn feststeht, dass die Reise - wie gebucht - durchgeführt wird und der Kunde die Reiseunterlagen entweder vom Reiseveranstalter erhalten hat oder, sofern dies vereinbart ist, die Reiseunterlagen beim Reiseveranstalter für den Kunden zur Abholung bereit liegen.

4.5 Etwaige Rückerstattungen des gesamten Reisepreises oder Teilen davon sowie der Anzahlung oder Teilen davon können sich aufgrund eines berechtigten Rücktritts des Kunden von der Reise gemäß Ziffer 7 dieser AGB oder aufgrund des berechtigen Rücktritts des Reiseveranstalters gemäß Ziffer 8 dieser AGB oder aufgrund einer Absage der Reise durch den Reiseveranstalter gemäß Ziffer 6 dieser AGB ergeben.

 


5. Absage der Reise durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter bietet ausschließlich Gruppenreisen an. Der Reiseveranstalter kann bis zum 28. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen pro Reise nicht erreicht wird. Gezahlte Reisebeiträge inklusive der geleisteten Anzahlung erhält der Kunde in diesem Fall unverzüglich erstattet. Das Recht zur Absage der Reise besteht nicht, wenn der Reiseveranstalter zu vertreten hat, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

 


6. "Höhere Gewalt"

Wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder dieWenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, können beide Parteien den Vertrag kündigen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 


7. Rücktritt des Reisenden

7.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Es wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

7.2 Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht vom Reiseveranstalter zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Veranstalters unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffenen worden wären.

7.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwertung der Reiseleistungen erwirbt. Der Reiseveranstalter muss dem Reisenden auf sein Verlangen die Höhe der Entschädigung begründen. Der Reiseveranstalter hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung mit folgenden Rücktrittspauschalen berechnet:

Die nachfolgend dargestellten Vomhundertsätze unter 7.3 lit. a) tragen den verschiedenen vom Reiseveranstalter angebotenen Reisearten Rechnung.

a)

• Rücktritt bis 90 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises.

• Rücktritt von 89 bis 60 Tage vor Reisebeginn: 35 % des Reisepreises.

• Rücktritt von 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises.

• Rücktritt von 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises.

• Rücktritt von 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises.

• Rücktritt 7 bis 1 Tag(e) vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises.

• Rücktritt am Abreisetag oder Nichterscheinen: 90 % des Reisepreises.

b)

Bei lediglich vermittelten Reisekarten, Eintrittskarten, Flüge oder Hotelübernachtungen, gelten die Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Anbieters, die Ihnen bei Buchung mitgeteilt werden.

7.4 Der Reisende kann jederzeit nachweisen, dass, die dem Reiseveranstalter zustehende angemessene Entschädigung wesentlich niedriger als die vom Reiseveranstalter geforderte Entschädigungspauschale ist.

7.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweisen kann, dass dem Reiseveranstalter wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.

7.6 Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat der Reiseveranstalter unverzüglich, aber auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

7.7 Das gesetzliches Recht des Reisenden, gem. § 651e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt dem Reisenden ein Dritter in dessen Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. Für den Reisepreis und die durch den Wechsel der Person des Reiseteilnehmers entsprechenden Mehrkosten haften ursprünglicher und neuer Reiseanmelder gemäß § 651e BGB als Gesamtschuldner.

 


8. Bearbeitungsgebühren / Umbuchungen / Aufwendungsersatz


8.1 Der Reiseveranstalter hat das Recht, für die Bearbeitung individueller, von der jeweiligen Leistungsbeschreibung abweichender Reisen eine Gebühr von maximal 50,- EUR pro Reisen-den und Woche zu erheben.

8.2 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil der Reiseveranstalter keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gem. Artikel 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, wird neben dem geänderten Reisepreis sowie etwaigen durch die Änderung für den Veranstalter nachweisbaren Zusatzkosten ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 40,- EUR pro Person fällig. Diese Bedingungen gelten auch bei Namensänderungen oder Namenskorrekturen. Bei einem Wegfall der Beförderungsleistung (Nur-Hotelbuchung) oder bei einem Wegfall der Hotelleistung (Nurflug-Buchung) wird anteilig eine Rücktrittspauschale gem. Ziffer 7.3 erhoben.

8.3 Wird der Vertrag durch den Reisenden in der Weise gekündigt, dass keine Entschädigung nach Ziffer 7.3 anfällt, steht dem Reiseveranstalter für die bereits entstandenen Personal- und Sachkosten ein Aufwendungsersatz in Höhe von 40,- EUR zu. Der Reiseveranstalter muss dem Reisenden auf sein Verlangen die Höhe des Aufwendungsersatzes begründen. Der Reisende kann jederzeit nachweisen, dass, der dem Reiseveranstalter zustehende Aufwendungsersatz wesentlich niedriger als die vom Reiseveranstalter geforderte Pauschale ist.


9. Rücktritt des Reiseveranstalters

9.1 Der Reiseveranstalter hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, der Reiseveranstalter ihm zur Bewirkung der Leistung eine angemessene Frist gesetzt hat mit der Erklärung, dass er die Annahme der Leistung nach dem Ablauf der Frist ablehne, und die Frist verstrichen ist.

In diesem Fall kann der Reiseveranstalter vom Kunden eine Entschädigung verlangen, die sich nach dem Reisepreis bemisst unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.

9.2 Des Weiteren kann der Reiseveranstalter den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz einer Abmahnung durch den Veranstalter nachhaltig stört. Ebenso hat der Reiseveranstalter das Recht zur fristlosen Kündigung vom Reisevertrag, wenn sich der Kunde in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrags gerechtfertigt ist.

9.3 Insbesondere erwartet der Reiseveranstalter, dass der Kunde Gesetze sowie Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektiert. Bei einem groben Verstoß eines Kunden gegen die hieraus resultierenden Verhaltensanforderungen behält sich der Reiseveranstalter vor, diesen von der Reise auszuschließen.

Gleiches gilt, wenn der Kunde das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt.

9.4 Der Reiseveranstalter behält im Falle eines Rücktritts bzw. der Absage der Reise nach dieser Ziffer 9 den Anspruch auf den gesamten Reisepreis. Eventuelle im Zusammenhang mit dem Rücktransport des Kunden entstehende Mehrkosten trägt der Kunde. Dabei muss sich der Reiseveranstalter den Wert seiner ersparten Aufwendungen sowie etwaige Vorteile, die er durch eine anderweitige Verwendung der von dem Störenden nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, anrechnen lassen. Das gilt insbesondere für etwaige Erstattungen Dritter.


10. Gewährleistung

10.1 Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe des betreffenden Mangels der Reise verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

10.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die Reise in mangelfreiem Zustand gestanden hätte.

Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde unterlässt, den Mangel bei der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen. Sollte kein Mitarbeiter des Reiseveranstalters vor Ort sein, so genügt eine sofortige Mitteilung an den Reiseveranstalter, worin die Mängel beschrieben sind und um Abhilfe nachgesucht wird.


10.3 Bietet der Reiseveranstalter im Falle eines Mangels einer Leistung einen gleichwertigen Ersatz, und nimmt der Kunde diesen Ersatz in Anspruch, entfällt dadurch der Anspruch des Kunden auf Minderung für den darauffolgenden Zeitraum.

10.4 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.

In diesen Fällen schuldet der Kunde dem Reiseveranstalter den auf die erbrachten und die noch zu erbringenden Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, soweit diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

10.5 Reiseleitungs- und Betreuungspersonal ist nicht befugt, Ansprüche, egal welcher Art, mit Wirkung gegen den Reiseveranstalter anzuerkennen.


11. Beschränkung der Haftung

11.1 Grundsätzlich richtet sich die Haftung des Reiseveranstalters für die vereinbarten Reiseleistungen nach den gesetzlichen Vorschriften des Reisevertragsrechts.

Abweichend von diesem Grundsatz gelten die folgenden Ausnahmen:

a) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Reiseveranstalter herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

b) Die Haftung für Schäden aus Delikt, die nicht Körperschäden sind und die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist pro Reisegast und Reise auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt.

11.2 Haftungsausschließende oder haftungsbegrenzende Vorschriften internationaler Übereinkommen oder nationaler Rechtsnormen, auf die sich ein Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu Gunsten des Reiseveranstalters.

11.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

11.4 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadelajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge in die USA und nach Kanada).Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.

11.5 Der Reiseveranstalter bemüht sich, das mitgeführte Eigentum jedes Kunden in zumutbarer Weise zu schützen. Er übernimmt jedoch keine Haftung bei Einbruch oder Diebstahl durch Dritte. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind vom Kunden selbst zu beaufsichtigen. Wir empfehlen deshalb den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.

 


12. Abtretungsverbot

Die Abtretung vertraglicher oder gesetzlicher Ansprüche aus dem Reisevertrag ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Reiseveranstalters zulässig.


13. Gepäck

Gepäck wird - soweit nichts anderes ausdrücklich und schriftlich zugesagt wird - im üblichen Umfang befördert. Dies umfasst pro Person einen Koffer oder eine Reisetasche und ein Handgepäckstück.


14. Insolvenzschutz

Für den Fall der Insolvenz oder der Zahlungsunfähigkeit stellt der Reiseveranstalter sicher, dass dem Kunden - soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen - der gezahlte Reisepreis und gegebenenfalls die erforderlichen Aufwendungen für eine vertraglich vereinbarte Rückreise erstattet werden. In diesen Fällen hat der Kunde einen direkten Anspruch gegen den Versicherer.


15. Zuständiges Gericht

Der Sitz des Reiseveranstalters ist maßgebend für Klagen des Reiseveranstalters gegen Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Kunden, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben.


16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages, deren Bestandteil diese Allgemeinen Reisebedingungen sind, hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

 


17. Datenschutzhinweis

Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Kunden wie Name, Anschrift, Namen der Eltern, Geburtsdatum ausschließlich zu eigenen Geschäftszwecken. Diese Daten werden allenfalls zur Erfüllung des Vertragszweckes an Dritte wie beispielsweise unsere Leistungsträger weitergegeben. Keinesfalls geben wir die Daten an Dritte zu Zwecken der Werbung oder des Direktmarketings weiter. Keinesfalls verarbeiten wir sensible Daten entgegen den Bestimmungen des BDSG und der DSGVO. Auch nach Durchführung der Reise bleiben die Daten nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen des BDSG und der DSGVO bei uns unter Einhaltung der gesetzlichen Löschungsfristen gespeichert. Foto- und/oder Videoaufnahmen, die während der jeweiligen Reise aufgenommen werden, dürfen vom Reiseveranstalter zu eigenen Werbezwecken verwendet werden. Unsere Kunden haben das Recht, jederzeit Auskunft über die von ihnen gespeicherten Daten zu verlangen und nach vollständiger Abwicklung des Vertragsverhältnisses einer weiteren Verarbeitung der über sie gespeicherten personenbezogenen Daten zu widersprechen.

Stand: 02. September 2020